Thema: Illegale Leiharbeit in der Fleischindustrie

Thema: Illegale Leiharbeit in der Fleischindustrie

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Das Deutsche Arbeitsrecht schützt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zu den Razzien der Bundespolizei in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen, die im Zusammenhang mit illegaler Leiharbeit in der Fleischindustrie stehen, erkläre ich:

,,Es kann nicht sein, dass wir zulassen, dass organisierte Banden deutsches Arbeitsrecht umgehen und mit der Ausnutzung der Betriebe und Ausbeutung osteuropäischer Arbeiter hohen Profit machen.
Deswegen ist es gut, dass unsere Bundespolizei konsequent gegen die Rechtsbrecher vorgeht. Dabei muss auch aufgeklärt werden, inwieweit diefleischverarbeitenden Betriebe selbst Teil dieser Missstände sind. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass ehrliche Betriebe die Dummen sind.
Außerdem sind die aktuellen Ermittlungen ein Beweis dafür, dass ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit nicht geeignet ist, die Zustände in Produktion und Unterbringung dauerhaft zu verbessern. Denn mit der gleichen kriminellen Energie, mit der jetzt geltendes Recht umgangen wurde, können auch andere Verbote umgangen werden.
Sowohl den betroffenen Arbeiterinnen und Arbeitern wie auch den ehrlichen Betrieben ist am besten geholfen, wenn die bestehenden Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, zur Leiharbeit und zur Unterbringung praktikabel so angepasst werden, dass Missbrauch und Umgehung ausgeschlossen werden.“