Pfandfreiheit für Dosen im Grenzhandel – EU-Gericht kippt Beschluß zum Dosenpfand

Pfandfreiheit für Dosen im Grenzhandel – EU-Gericht kippt Beschluß zum Dosenpfand

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Dass Getränkedosen im Exportgeschäft des deutschen Grenzhandels nicht bepfandet werden, ist ein seit Jahren bekanntes Problem. Allerdings liegt es an der dänischen Seite, die diesbezüglich mit Kiel und Berlin für 2018 getroffenen Verabredungen anzugehen. Die in den Export verkauften Einwegdosen mit deutschem Pfand zu belegen, wäre nicht nur skurril, sondern eine Gefahr für die Grenzhändler, mehrere tausend Beschäftigte und die Grenzkommunen auf deutscher Seite.
Dansk Ervherv befürchtet, durch die Pfandregelung in Nachteil zum deutschen Grenzhandel zu kommen. Ich halte das nicht für den entscheidenden Faktor. Die dänischen Kunden kaufen ja nicht in Deutschland ein, weil sie hier kein Pfand bezahlen müssen. Der eigentliche Grund ist doch, dass die Waren hier günstiger und die Auswahl größer sind. Aus demselben Grund lassen dänische Kunden bei uns ihre Haare schneiden, ihr Autos warten, kaufen Elektroartikel und vieles mehr.
Einwegdosen halte ich generell für problematisch. In der Herstellung sind sie energieintensiv und es werden wertvolle Rohstoffe verbraucht. Als wild entsorgter Abfall gefährden sie vor allem die Fauna und liegen quasi ewig in der Natur. Ein Pfandsystem würde die Rückkehr leerer Einwegdosen in den Ressourcenkreislauf wahrscheinlicher machen, ich halte so ein System daher für sinnvoll und wünschenswert. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass diese Problematik nicht auf dem Rücken der Betriebe im deutschen Grenzland ausgetragen werden darf. Am leichtesten wäre das Problem wohl dadurch zu lösen, den deutschen Grenzhandel in das dänische Pfandsystem einzubeziehen, das nach eigenen Angaben eines der besten weltweit ist und 90% allen Leerguts recycelt.
Die Belegung der Exportware mit deutschem Pfand würde mit Sicherheit Einbußen für den Grenzhandel bedeuten, mit Folgen für die Beschäftigten und die Grenzlandkommunen. Davon abgesehen ist es strittig, ob Pfand erhoben werden kann, wenn das Leergut gar nicht wohnortnah wieder zurückgegeben werden kann. Und wenn der Pfand in Roskilde, Horsens oder Odense nicht eingelöst werden kann, entfällt auch der Anreiz zur Rückgabe in den Stoffkreislauf. Wo ist da der umweltpolitische Sinn?
Die Deutsche Umwelthilfe wendet sich nicht gegen die generelle Verwendung von Einwegdosen und setzt sich auch nicht dafür ein, dass die dänische Seite die getroffenen Verabredungen umsetzt. Beides wäre sinnvoll. Die Deutsche Umwelthilfe verklagt den Kreis Schleswig-Flensburg wegen Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz. Ich mag mich täuschen, aber das Vorgehen spricht eher für ein neues Projekt im Abmahngeschäft dieses Vereins als für den Einsatz für eine saubere Umwelt.