Impfung von Angehörigen der Feuerwehren

Impfung von Angehörigen der Feuerwehren

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Bei den Mitgliedern der Wehren besteht verständlicherweise eine gewisse Erwartungshaltung, bei den Impfungen prioritär berücksichtigt zu werden. Der Bund hat bekanntlich durch seine Impfverordnung die Wehren in der dritten Prioritätsgruppe gelistet, für die am 06.Mai 2021 die Terminvergabe beginnt. Ein dem schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium vorgelegtes Konzept, das eine konzentrierte Impfung aller Angehörigen der Wehren vorsah, war aber nie von der zuständigen Projektgruppe abgesegnet worden, wie man der Presse missverständlich entnehmen konnte. Die Koalition hat zum einen beschlossen, am Grundsatz der Nichtpriorisierung innerhalb einer Prioritätsgruppe festzuhalten, zum anderen wäre die Durchführung einer derart konzentrierten Aktion erst Mitte oder Ende Juni realisierbar gewesen. Bis dahin können die Angehörigen der Wehren aber bereits durch ihren Hausarzt oder in Impfzentren geimpft sein.

Das Gesundheitsministerium ist sich der hohen gesellschaftlichen Bedeutung der Feuerwehren und ihrem Beitrag zum Schutz der Bevölkerung bewußt. In der aktuellen Phase zielt der Impfplan aber primär darauf ab, vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen und so eine Überlastung der Gesundheitsvorsorge zu vermeiden.